Stärkung der Urheber*innen möglich | Nationale Umsetzung der DSM-Richtline

31. Januar 2020

Wir Grüne im Bundestag haben ein Rechtsgutachten an einen unabhängigen Wissenschaftler zur Prüfung des Gestaltungsspielraums bei der nationalen Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie in Auftrag gegeben.

Klares Fazit des Gutachtens: Die Versprechungen der Bundesregierung bei der Verabschiedung der EU-Urheberrechtsrichtlinie sind rechtlich nicht haltbar. Die Vereinbarkeit des Artikels 17 mit EU-Grundrechten wird stark bezweifelt, ein Ausschluss von sogenannten „Upload-Filtern“ verneint und rechtlich mögliche Umsetzungsoptionen, insbesondere zur Verbesserung der Rechtssituation der UrheberInnen, werden aufgezeigt.

Die Bundesregierung ist jetzt gefordert, im Sinne der Rechtssicherheit für die UrheberInnen, NutzerInnen und Plattformen die aufgeworfenen Fragen zu beantworten und Klarheit zu schaffen. Wir veranstalten dazu ein öffentliches Fachgespräch am 6. Februar 2020 <https://www.gruene-bundestag.de/termine/eu-urheberrechtsreform-wie-soll-eine-nationale-umsetzung-aussehen> .

 

Das Gutachten wirft Zweifel an der Vereinbarkeit mit EU Grundrechten auf. Zweifel können ausgeräumt werden. Das ist jetzt die Aufgabe der Bundesregierung. Sie muss jetzt Klarheit schaffen. Das zuständige Ministerium muss eine eigene Bewertung der Frage vorlegen, die alle Interessen berücksichtigt.

Das Gutachten hat auch klar festgestellt, dass die DSM-Richtlinie eine deutliche Verbesserung der Rechteinhaber gegenüber den großen Plattformen, bspw. YouTube, ermöglicht. Das ist eine gute Botschaft für Kreative. Die aber nichts wert ist, wenn das Damoklesschwert der Unvereinbarkeit mit EU-Grundrechten darüber hängt. Um es klar zu sagen: Uns geht es nicht darum die DSM-RL abzuschießen. Da die Bundesregierung und die CDU nicht ehrlich waren, müssen wir die potentielle Nicht-Vereinbarkeit mit EU-Recht in die sachliche Debatte einbringen. Diese wollen wir jetzt führen, insbesondere bei unserem öffentlichen Fachgespräch zum Thema.

Die im Gutachten formulierten Zweifel müssen ausgeräumt werden, denn den Wunsch der Rechteinhaber*innen und Urheber*innen nach einem System, dass die großen Plattformen zur Lizensierung anhalten, habe ich immer nachvollziehen können. Dabei war immer klar, dass keine Künstler*in, keine Urheber*in oder keine Rechteverwerter*in ein Interesse daran hat, die Meinungsfreiheit zu beschneiden, Memes zu verbieten oder Satire nicht mehr möglich zu machen – geschweige denn, die Plattformen selbst nicht für die Verbreitung ihrer Kunst nutzen zu können.

 

Weitere Infos und das Gutachten finden Sie hier: https://www.gruene-bundestag.de/themen/netzpolitik/staerkung-der-urheberinnen-moeglich-aber-zweifel-an-der-vereinbarkeit-mit-eu-grundrechten

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