PM | Überzogene Managergehälter gehen zu Lasten der Steuerzahler

2. Februar 2018

Zur aktuellen Diskussion um überzogene Managergehälter und ungerechtfertigte Boni bei der Deutschen Bank erklärt der niederbayerische Bundestagsabgeordnete Erhard Grundl:

Zum sozialen Frieden gehört die Verhältnismäßigkeit von Spitzengehältern. Dennoch, CDU/CSU und SPD wollen in einer möglichen großen Koalition die Milliarden-Boni der Manager nicht anfassen. Einige Unternehmen zahlen ihren Vorstandsmitgliedern das Über-100fache des durchschnittlichen Lohns eines Facharbeiters. Zu Recht hat sich hieran eine gesellschaftliche Debatte um die Angemessenheit von Vorstands- und Ruhegehältern entfacht. Denn zurzeit können Unternehmen diese überzogenen Gehälter, Boni und Abfindungen von der Steuer abziehen. Das bedeutet, dass es sich nicht nur um eine Vereinbarung zwischen einem Unternehmen und leitenden Angestellten handelt. Vielmehr gehen solche Vereinbarungen auch zu Lasten der Allgemeinheit, weil diese Zahlungen im Unternehmen als Betriebsausgaben absetzbar sind und damit das Steueraufkommen schmälern.

Ein ungelöstes Problem sind derzeit auch die Fehlanreize in den Vergütungssystemen. Wenn Erfolge mit hohen Boni belohnt werden, Misserfolge aber auf die Allgemeinheit verlagert werden können, dann fördert dies kurzfristiges, risikoreiches Denken und Handeln in den Führungsetagen der Unternehmen. Für die Risiken zahlen auch hier am Ende die Steuerzahler. Der Staat und damit seine Bürgerinnen und Bürger finanzieren diese Ungerechtigkeit also mit.

Ich plädiere, wie die Finanzexpertinnen und -experten der Bundestagsfraktion der Grünen, dafür, den Betriebsausgabenabzug von Gehältern und Boni auf 500.000 Euro pro Jahr und Kopf zu deckeln. Außerdem sollte eine Bonus-Malus-Regelung eingeführt werden – damit Manager nicht nur am Gewinn, sondern auch am Verlust des Unternehmens beteiligt sind – sowie eine Grenze von einer Millionen Euro für Abfindungen. Damit würde verhindert, dass trotz hoher Jahresverluste Boni in Milliardenhöhe ausgezahlt werden.

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