PM | NS-Raubkunst an Nazi-Nachkommen “zurückgegeben“

27. März 2019
Ich fordere Aufklärung

Anlässlich des Berichts der Süddeutschen Zeitung zum Umgang der Bayerischen Staatsregierung mit NS-Raubkunst, erklärt der niederbayerische Bundestagsabgeordnete und Sprecher für Kulturpolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Erhard Grundl, MdB:

Dass die Bayerische Staatsregierung nicht bereit ist, den „Rückverkauf“ von Raubkunst an die Nachkommen von NS-Größen in Bayern in den 50ziger und 60ziger Jahren aufzuklären, ist ein Skandal. Dabei hat im Oktober 2016 der damalige Kultusminister Spaenle eingeräumt, dass im Fall des Hitler-Fotografen Heinrich Hoffmann, der gegen seine Enteignung in den 50er Jahren geklagt hatte, 24 Kunstwerke aus der Staatsgemäldesammlung an ihn und nicht an die ursprünglichen jüdischen Eigentümer, Gottlieb und Mathilde Kraus, zurückerstattet wurden.

Anstatt nach den jüdischen Vorbesitzenden der Werke zu forschen und die geraubte Kunst zu restituieren, wurde Raubkunst damals auch an Nachkommen der Täter für kleines Geld verkauft. Der Umfang dieser Verkäufe durch die Bayerische Staatsgemäldesammlung ist bisher unklar. Anne Webber und die Commission for Looted Art (CLAE) hatten die Bayerische Staatsregierung 2016 um eine vollständige Liste der an NS-Nachkommen ausgehändigten Kunstwerke gebeten, um verschollene Gemälde wieder zu finden. Der Bitte wurde nicht nachgekommen. Zudem wurde den Vertretern der Opferfamilien von den Staatsgemäldesammlungen der Zutritt zu ihren Archiven verwehrt.

Kultusminister Piazolo, der den Bericht von Minister Spaenle damals als „ein nicht gelungenes Rechtfertigungsschreiben zum Nichtstun über Jahrzehnte“ bezeichnete und sich mehr „Aufklärungsmut und –tatkraft“ wünschte, ist diesem Anspruch bisher nicht gerecht geworden. Er muss jetzt liefern, für Transparenz sorgen und die Restitution voranbringen! Es darf nicht sein, dass der Freistaat Bayern dazu beiträgt, dass der vor allem jüdische Familien betreffende, systematische Kunstraub des Nationalsozialismus, letztlich den Erben der Täter zugutekommt. Schließlich hat sich auch der Freistaat in der „Gemeinsamen Erklärung des Bundes, der Länder und der Kommunalen Spitzenverbände“ zum Washingtoner Abkommen bereit erklärt, Raubgut zu identifizieren und mit den Nachkommen zusammen gerechte Lösung zu finden.

 

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