PM | Konjunkturpaket auch für Kultur?
3. Juni 2020Aus kulturpolitischer Sicht erklärt Erhard Grundl, Sprecher für Kulturpolitik von Bündnis 90/Die Grünen und Obmann im Kulturausschuss, zum heute vorgestellten Konjunkturpaket der Bundesregierung: “Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“:
Dass Geld dafür ausgegeben wird, damit Kultur wieder stattfinden kann – analog und/oder digital – das ist eine gute Nachricht. 1 Mrd. Euro für Kunst und Kultur soll für die Wiederaufnahme der Häuser und Programme zur Verfügung stehen. Gefördert werden sollen auch alternative und digitale Angebote. Das ist entscheidend, denn Corona wird nicht über Nach verschwinden. Auch wenn Theater, Tanz und Live-Musik natürlich von der Begegnung zwischen Künstler*innen und Publikum leben, sind digitale Angebote eine gute Alternative in der Krise – vorausgesetzt die Künstler*innen verdienen daran und nicht nur die großen Plattformen. Angesichts der zu erwartenden Ausfälle erscheint die Gesamtsumme von 1 Mrd. allerdings viel zu gering, zumal die angekündigte Unterstützung der „baulichen Ertüchtigung“ hierin enthalten ist.
Viele Einrichtungen, wie Kinos, Theater werden zudem wegen der Hygieneregelungen nicht profitabel wieder eröffnen können und massive Einnahmeverluste haben. Die Regelungen für den Gesundheitsschutz sind zweifellos wichtig. Wer das gut und verantwortungsvoll macht, darf aber keine Nachteile haben. Die Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen in Höhe von 25 Mrd. Euro – hier werden Clubs, Träger von Jugendeinrichtungen, Unternehmen der Veranstaltungslogistik genannt – sind dringend erforderlich, sonst kann die Anlaufphase zur Auslaufrille für viele Kultureinrichtungen werden. Allerdings sind sie zu kurz bemessen, von Juni bis August. Planungssicherheit sieht anders aus.
Für Solo-Selbständige und freiberufliche Kunst- und Kulturschaffende wurde schon jetzt zu wenig getan. Das Muster setzt sich fort. Dabei sind im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft überdurchschnittlich viele Selbständige tätig. Das Modell des „fiktiven Unternehmer*innenlohns“, wie es Baden-Württemberg überzeugend vormacht, bietet hier unbürokratische Unterstützung, da wo sie wirklich gebraucht wird. Entlastung brauchen auch die Kommunen: Kultur ist bisher eine freiwillige Leistung der Kommunen. In Zeiten hoher finanzieller Belastung wie dieser, darf nicht an der Kultur gespart werden.
Bereits jetzt werden viele Hilfen nicht in Anspruch genommen, weil unklar ist, was ist zurück zu zahlen. Damit das Geld also dort ankommt, fordern wir eine Beratung durch eine zentrale Anlaufstelle.
Grundsätzlich positiv ist die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zur Grundsicherung bis zum 30.09.2020. Allerdings erweist sich der „vereinfachte Zugang“ schon jetzt als Odyssee für viele Kulturschaffende. Die bürokratischen Hürden schränken ihre unternehmerische Tätigkeit ein. Zudem werden Rücklagen für die Rente, auch bei freiberuflich Kulturschaffende mit befristeten Beschäftigungsverhältnissen weiter berücksichtigt.