PM | Das EEG soll kein Verhinderungsgesetz für Erneuerbare werden
11. September 2020Zu dem nun vorliegenden Referentenentwurf zur Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetz
erklärt Erhard Grundl, grüner Bundestagsabgeordneter aus Niederbayern:
„Eine EEG-Novelle vorzulegen, die die Erneuerbaren künstlich klein hält, ist in Zeiten der Klimakrise schon ein starkes Stück Ignoranz von der Bundesregierung“, kommentiert der grüne Abgeordnete Erhard Grundl den Referentenentwurf für das EEG 2021.
„Ein Referentenentwurf ist noch kein fertiges Gesetz, aber die Richtung ist darin schon erkennbar. Und die wird Niederbayern mit seinem hohen Anteil an Solarenergie massiv treffen“, erläutert Grundl. In Niederbayern werden über 20 Prozent des bayernweiten Solarstroms erzeugt. Es
gibt viele kleine und mittlere Dachanlagen, die in den nächsten Jahren aus der EEG-Förderung herausfallen. Denen gräbt die Bundesregierung die wirtschaftliche Grundlage ab und das ist ein schwerer Fehler. Zwar sollen kleine Anlagen noch Strom einspeisen dürfen, dafür aber nur „den Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten“ bekommen – und da werden nach Meinung von Fachleuten nicht viel mehr als 3 Cent/kWh übrig bleiben.
Der Niederbayer Grundl fordert: „Wir müssen den Ausbau der Erneuerbaren massiv fördern, wir brauchen Bedingungen, dass die Energiewende mit den Menschen als Bürgerenergie voran kommt, wir brauchen eine bundesweite Solarpflicht wie in Hamburg und Baden-Württemberg. Denn die Klimakrise drängt und wir können uns keine weiteren verlorenen Jahre mehr leisten. Und wir brauchen endlich unkomplizierte Mieterstrommodelle.“
„Ich will noch viel mehr Erzeugungsanlagen in Bürgerhand – direkt oder über Bürgerenergiegenossenschaften. Und die drei „E“ sind nach wie vor eine gute Richtschur: „Erneuerbare, Effizient, Einsparung“. Das muss auch das EEG 2021 unterstützen“, so Grundl.