Papier | Corona-Hilfen: Für Wirtschaftshilfen, die endlich helfen!

10. Februar 2021
  • Noch immer warten viele Betroffene auf die Auszahlung der Corona-Hilfen aus dem letzten Jahr. Anträge auf Überbrückungshilfe III können sogar erst jetzt gestellt werden. Die Unternehmen brauchen aber sofort Unterstützung, Vorschüsse auf spätere Zahlungen sollen deshalb von 50 auf 75 Prozent erhöht werden.
  • Die bisherige Hilfe ist für Selbständige und Unternehmen, die bereits alle Rücklagen aufgebraucht haben, nicht ausreichend. Wer zu 100 Prozent geschlossen ist, braucht auch eine hundertprozentige Kostenhilfe.
  • Wir Grüne im Bundestag fordern die Auszahlung eines Unternehmerlohns von 1.200 Euro monatlich für Selbstständige und Kleinstunternehmerinnen. Die von der Bundesregierung beschlossene „Neustarthilfe“ reicht nicht aus.

Obwohl hohe Summen zur Unternehmensrettung bereitgestellt wurden, hat das vorhandene Geld viele Unternehmen nicht erreicht. Besonders dramatisch ist die Situation aktuell für Unternehmen des Einzelhandels, Friseur*innen und andere, die seit Mitte Dezember im Lockdown sind. Unternehmen, die seit Wochen keine Einnahmen haben, können erst heute, Mitte Februar einen Antrag auf Wirtschaftshilfen stellen. Diese Verzögerung bedeutet für viele Unternehmen eine Existenzbedrohung.

Klare und verbindliche Kommunikation, wie die Hilfen funktionieren

Das Hilfen-Chaos der letzten Monate hat zu einer großen Verunsicherung und Unübersichtlichkeit geführt. Soforthilfe, Überbrückungshilfe I, Überbrückungshilfe II, Novemberhilfe, Dezemberhilfe und jetzt Überbrückungshilfe III – und auch diese mit mehrfach überarbeiteten Konditionen – selbst Steuerberater*innen wissen vielfach nicht mehr, welche Hilfen sie den Unternehmen zu welchen Konditionen beantragen sollen. Und zu viele Unternehmen sind bei zu hohen Zugangshürden durchs Raster gefallen.

Infolge dessen sind Hilfsprogramme bei vielen Betroffenen bislang entweder gar nicht, in zu geringem Umfang oder zu spät angekommen.

Offensive für Wirtschaftshilfen, die wirklich helfen

Um eine erhebliche Insolvenzwelle im Handel, in der Gastronomie, der Kultur und bei vielen weiteren betroffenen Unternehmen zu verhindern, braucht es jetzt schnelle, verlässliche und flexible Wirtschaftshilfen.

Unsere Forderungen:

1. Wer 100 Prozent Umsatzausfall hat, muss 100 Prozent der Fixkosten erstattet bekommen.

Unternehmen, die seit Monaten geschlossen haben, sollten die volle Höhe an erstattungsfähigen Kosten beantragen können – die Reserven für Eigenanteile sind längst aufgebraucht.

2. Ein echter Unternehmerlohn für Soloselbstständige.

In Rahmen der Hilfen muss grundsätzlich ein existenzsichernder Anteil für die Lebenshaltungskosten abrechenbar sein, genauso wie die Anerkennung von Krankenkassenkosten. Das gilt auch rückwirkend für die Hilfen, die noch beantragt werden können.

3. Personalkosten besser erstatten.

Für Unternehmen mit erheblichen Umsatzausfällen soll ein deutlich höherer Anteil der Personalkosten im Rahmen der Hilfen abgerechnet werden können, denn pandemiebedingt hat sich der Arbeitsaufwand auch bei sinkenden Umsätzen oftmals erhöht. Bislang ist dieser Anteil auf 20 Prozent der erstattungsfähigen Fixkosten gedeckelt.

4. Abschlagszahlungen erhöhen.

Damit die Unternehmen die Dauer bis zur Auszahlung der Hilfen besser überbrücken können, soll die Abschlagszahlung von derzeit 50 Prozent auf 75 Prozent der beantragten Summe erhöht und schnell verfügbar gemacht werden. Der maximale Abschlag in Höhe von 100.000 Euro bleibt bestehen.

5. Tilgung von Krediten für Gewerberäume zwischenfinanzieren.

Unternehmer*innen, die ihre Gewerberäume gekauft und über Kredite finanziert haben, können deshalb in Liquiditätsschwierigkeiten kommen. Nicht allen gelingt es, eine Stundung zu verhandeln. Für diese Fälle sollten Tilgungen aus den Hilfen (rückzahlbar) zwischenfinanziert werden können. Das soll ür Kleinbeihilfen bis 1,8 Millionen Euro gelten.

6. Bei Rückzahlungen der Hilfen großzügige Bedingungen vereinbaren.

Viele kleine Unternehmen und Soloselbstständige haben im Frühjahr Hilfen beantragt, die über das Volumen hinausgehen, das sie tatsächlich abrechnen können. Mitten in der Corona-Krise fehlt ihnen aber jetzt das Geld, die Hilfen sofort zurückzuzahlen. Für die Rückzahlungen der Soforthilfen sollten großzügige Bedingungen und Fristen ermöglicht werden, sowie Kriminalisierung bei Verwendung für den Lebensunterhalt vermieden werden.

7. Kurzarbeitergeld für niedrige Einkommen auf 90 Prozent erhöhen.

Für Beschäftigte mit niedrigem Einkommen ist das Kurzarbeitergeld oft zu gering. Für ihre Arbeitgeber ist aber nach einem Jahr Krise eine Aufstockung oft nicht mehr möglich. Das Kurzarbeitergeld für niedrige Einkommen soll deshalb auf 90 Prozent des Nettolohns erhöht und ein Mindestkurzarbeitergeld eingeführt werden.

8. Zeitraum für Verlustrückträge erweitern.

Damit auch kleine und mittlere Unternehmen vom erhöhten Verlustrücktrag profitieren können, sollen Verluste von bis zu 5 Millionen Euro des Jahres 2020 mit den Gewinnen der vorangegangenen vier Jahre verrechnet werden dürfen. Das schafft schnell Liquidität und nutzt dem kleinen Mittelstand mehr als nur die Verrechnung mit den Gewinnen des Vorjahres zu erhöhen, wie es die Bundesregierung plant.

9. Expansionen in der Krise nicht benachteiligen.

Bei Unternehmen, die sich im vergangenen Jahr durch ein neues oder größeres Ladenlokal vergrößert haben, braucht es klare und eindeutige Regeln. Die Expansion darf nicht zu einer Benachteiligung bei den Hilfen führen. Das muss klargestellt und unbürokratisch geregelt werden.

10. Beratung für Kleinstunternehmen fördern.

Wir fordern eine Förderung der Beratung für Kleinstunternehmen, um diesen im Umgang mit den Folgen der Krise ihre Handlungsoptionen, auch im Rahmen eines möglichen Insolvenzverfahrens, aufzuzeigen und die bestmögliche Lösung für deren individuelle Situation zu finden.

11. Ein Stufenplan für die Pandemie.

Unternehmen brauchen Planungssicherheit. Ein Stufenplan, der bundesweit einheitliche Regelungen für das Infektionsgeschehen angepasst auf regionale Entwicklungen gibt, könnte hier endlich Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Vertrauen schaffen.

 

Anton Hofreiter MdB, Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktionsvorsitzender

Katrin Göring-Eckardt MdB, Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktionsvorsitzende

Annalena Baerbock MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Parteivorsitzende

Robert Habeck, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Parteivorsitzender

Anja Hajduk MdB, Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, stellvertretende Fraktionsvorsitzende

Katharina Dröge MdB, Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Sprecherin für Wirtschaftspolitik

Claudia Müller MdB, Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mittelstandsbeauftragte

Dieter Janecek MdB, Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Sprecher für Industriepolitik und digitale Wirtschaft

Manuela Rottmann MdB, Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Obfrau im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Danyal Bayaz MdB, Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Leiter des Wirtschaftsbeirats und Startup-Beauftragter

Erhard Grundl MdB, Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Sprecher für Kulturpolitik

 

(Text: Grüne Bundestagsfraktion)


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